Eigenverantwortung für die Nutzung von Strom
Jeder kennt Ihn, jeder nutzt Ihn und wenn er da ist, ist er ein stiller und unsichtbarer Helfer. Doch niemand kümmert sich wirklich um Ihn, alle kennen nur seinen "Wert" wenn am Monatsende die Stromrechnung kommt.
Wir nennen Ihnen daher einige Fakten, die Ihnen schnell zeigen worum es geht. Die Liste ist endlos fortsetzbar und somit ist jeder Verzicht auf sicheren "Strom mit System", wie wir Ihn empfehlen und dafür Konzepte erstellen, ein grob fahrlässiges Handeln.
Jeder ist selbst verantwortlich
Jeder ist selbst verantwortlich für Strom und deren Nutzung sowie die daraus entstehenden Folgen und Risiken.
- Die Angst im Urlaub ist immer existent. "Habe ich alle Stecker gezogen?"
- Ihre Strom- oder Energieversorger (EVU's) sind dem Preiskampf ausgesetzt. Irgendwo wird dadurch gespart. Was denken Sie, wo zuerst?
- Dauerhafte Spannungsprobleme werden nicht abgefangen
- Neutralleiterbruch oder Fehlverhalten der EVU's wird nicht abgefangen
- Auslösen und nicht automatisches Wiedereinschalten von Sicherungen und FI-Schaltern bedeutet vermeidbare hohe Kosten und Ausfallzeit
- Im gerichtlich entschiedenen Schadensfall haftet dann der Verursacher unter Umständen nur mit maximal 2500 Euro. Alles andere zahlen Sie selbst aus eigener Tasche.
- Der Gedanke, weil durch fehlende Schutzeinrichtungen Brände und gefährliche Zustände entstanden sind, Ihre Kinder und Ihr Eigentum somit hätten besser geschützt sein können, quält Sie.
Es geht aber noch weiter. Der nachfolgende Punkt, der Haftungsbeschränkung, ist den wenigsten bekannt.
Haftungsbeschränkung der Stromversorger
Die Haftungsbeschränkung der Stromversorger (laut AVBEltV = Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden) greift nur bei nachgewiesenen grob fahrlässigen Verhalten seitens der EVU's. Die Probleme haben dennoch Sie. Sie müssen Klagen!
Diese Bestimmungen regeln seit 1979!!! die Nutzung, die Qualität des erzeugten Stromes in der BRD und welche Pflichten der Abnehmer, in diesem Fall Verbraucher, hat. Dies kann Sie in unserem angebotenen Download nachgelesen werden. Seien Sie überrascht.
Hier haben wir die 2 wichtigsten Punkte dieser noch immer aktiven Verordnung in einer Grafik für Sie zusammen gestellt:
Dies sind nur zwei Gründe, warum wir uns so stark im Bereich der elektrischen Energiesicherung für Sie einsetzen.
Nur durch ein von uns erstelltes ganzheitliches Sicherheitskonzept, können Ihnen diese Haftungsbeschränkungen und Verlagerungen von Verantwortlichkeiten egal sein. Handeln Sie jetzt.